Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom , IX ZR /95) ist grundsätzlich jede Tätigkeit des Steuer- beraters, für die die StBVV eine selbstständige Gebühr ausweist, eine Angelegenheit. 1 Der Steuerberater hat Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelte. 2 § 3 stbvv § 16 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen Der Steuerberater hat Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für Post- und . 3 Vorsicht Steuerberaterabzocke durch die Auslagenpauschale nach § 16 StBVV. 7. Februar | von Rechtsanwalt Helmut A. Graf | Kategorie: Vertragsrecht. 4 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1); Gegenstandswert sind 20 Prozent der Arbeitslöhne einschließlich sonstiger Bezüge, jedoch mindestens 1 Euro; von Steuererklärungen auf dem Gebiet der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, und der Verbrauchsteuern, die als Einfuhrabgaben erhoben werden, 1/10 bis 3/ 5 §16 stbvv 2023 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1); Gegenstandswert sind 20 Prozent der Arbeitslöhne einschließlich sonstiger Bezüge, jedoch mindestens 1 Euro; von . 6 § 16 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen Der Steuerberater hat Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelte. 7 Die Vorschrift des § 16 Satz 1 StBVV stellt klar, dass die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu den allgemeinen Geschäftskosten nach § 3 Abs. 2 StBVV gehören und daher neben den Gebühren als Auslagen gefordert werden können. 8 Die erste Auslagenpauschale berechnet er für die Erstellung der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte. Jeweils eine weitere Auslagenpauschale berechnet er dann in den unterschiedlichen Einkunftsarten zu Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben. 9 § 3 Auslagen § 4 Vereinbarung der Vergütung § 5 Mehrere Steuerberater § 6 Mehrere Auftraggeber § 7 Fälligkeit § 8 Vorschuss § 9 Berechnung; Zweiter Abschnitt: Gebührenberechnung § 10 Wertgebühren § 11 Rahmengebühren § 12 Abgeltungsbereich der Gebühren § 13 Zeitgebühr § 14 Pauschalvergütung; Dritter Abschnitt: Umsatzsteuer. § 16 stbvv kommentar 10 17 stbvv 12