In Einzelfällen kann eine Verlängerung bis Dezember beantragt werden. Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Überbrückungshilfe IV in gesamter. 1 Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum Dezember beantragt werden. Reichen Sie die Schlussabrechnung jetzt online ein. 2 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antragstellung für die bis Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV freigeschaltet. Unternehmen, die . 3 FAQs zur „Corona-Überbrückungshilfe IV “ (von Januar bis Juni ) wenn ich die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV in Anspruch nehmen möchte? 4 Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützte die Bundesregierung auch in den Fördermonaten Januar bis Juni Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu Millionen Euro im Jahr (Grenze entfiel für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene. 5 Corona-Hilfen der Bundesregierung. Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am August (verlängert). Im Einzelfall kann eine . 6 Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV inklusive der Neustarthilfe ist inhaltlich unverändert geblieben und wird wieder über die Plattform rueckungshilfe. 7 Die Überbrückungshilfe IV kann für bis zu sechs Monate (Januar bis Juni ) beantragt werden. Näheres zum jeweiligen beihilferechtlich zulässigen Höchstbetrag ist unter Ziffer ausgeführt. 8 Die verlängerte Überbrückungshilfe IV wird unverändert fortgesetzt bis Ende Juni Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 9 Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. 10